Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.schaeferei-ahorn.de
Wir sind bemüht, unsere Website im Einklang mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist nach einer vorgenommenen Selbstbewertung bislang nicht barrierefrei und daher nicht mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) vereinbar. Derzeit sind ein Audit, redaktionelle Überarbeitungen und ein technischer Relaunch in Planung, so dass die Seite bis Ende 2023 vollständig mit der BayEGovV vereinbar sein wird.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 05.10.2023 auf der Grundlage einer Selbstbewertung (siehe Artikel 3 Absatz 1 (1)
a) des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/1523 der Kommission) erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 05.10.2023 überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen unter info@schaeferei-ahorn.de.
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:
Zweckverband für Museen im Coburger Land
Lauterer Straße 60, 96450 Coburg
Durchsetzungsverfahren
Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie hier die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.
Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Homepage: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html